Regierung sagt Ja zu Covid-19-Gesetz, CO2-Gesetz und PMT
Am 13. Juni 2021 urteilt die Schweizer Stimmbevölkerung über fünf nationale Vorlagen. Zu drei Vorlagen hat die Regierung des Kantons St.Gallen Position bezogen, da sie direkten Einfluss auf die kantonale Arbeit haben: Die Regierung empfiehlt ein Ja zum Covid-19-Gesetz, ein Ja zum CO2-Gesetz und ein Ja zum Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).
Tausende Personen und Unternehmen sind wegen der Pandemie und den Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung in finanzielle Not geraten. Bundesrat und Parlament haben deshalb Unterstützungsmassnahmen im Umfang von mehreren Milliarden Franken beschlossen. Die Kantone haben basierend auf diesen Erlassen ergänzende Massnahmen getätigt. Das Covid-19-Gesetz bietet die rechtliche Grundlage für diverse dieser Massnahmen.
Würde die Stimmbevölkerung das Covid-19-Gesetz ablehnen, würde ab Ende September 2021 die gesetzliche Grundlage für viele Unterstützungsmassnahmen fehlen, auch wenn diese weiterhin nötig sein sollten. Die vorzeitige Beendigung der Finanzhilfen würde sich auf vielen Personen und Unternehmen erhebliche negativ auswirken. Betroffen davon wären je nach Lage der Pandemie und der Wirtschaft zum Beispiel Arbeitnehmende in Kurzarbeit und Unternehmen, die deutliche Umsatzeinbrüche erleiden – dazu zählen auch Kultur-Unternehmen.
Mit einem Ja zum Gesetz sichert man Arbeitsplätze und rettet Firmen vor dem Konkurs, die nach der Krise wieder florieren könnten. Aus Sicht der Regierung des Kantons ist es deshalb wichtig, dem Covid-19-Gesetz zuzustimmen. Für die Regierung ist es ein Zeichen der Vernunft und ein Zeichen der Solidarität mit denjenigen Personen, die auch weiterhin auf Hilfe angewiesen sind.
Weniger Emissionen von Treibhausgas
Die Auswirkungen des Klimawandels wie Starkniederschläge, Murgänge, Hitze- oder Trockenperioden treffen den Kanton St.Gallen mit seiner vielfältigen Landschaft stark. Das CO2-Gesetz stellt das Handeln des Einzelnen ins Zentrum, wirkt mit Anreizen und belohnt klimafreundliches Handeln. Damit passt die Ausgestaltung dieses Gesetzes zur Strategie des Kantons.
Bei den Gebäuden ist der Kanton St.Gallen gut auf das CO2-Gesetz vorbereitet. Die Bevölkerung im ländlichen Raum heizt oft mit Holz und muss deshalb keine Lenkungsabgabe auf Brennstoffe zahlen. Trotzdem profitiert sie von der Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Gesamtbevölkerung im Umfang von einigen hundert Franken. Beim Heizungsersatz können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dank dem VI. Nachtrag zum Energiegesetz bis zum Jahr 2026 von einer Übergangsfrist profitieren. Beim Verkehr ist der Kanton St.Gallen auf das CO2-Gesetz des Bundes angewiesen. Ohne diese übergeordneten Bestimmungen kann der Kanton die mit dem St.Galler Energiekonzept 2021–2030 angestrebten Ziele beim Klimaschutz nicht erreichen.
Das CO2-Gesetz ist ein zentrales Element auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2050.
Wichtiger Baustein der Polizeiarbeit
Beim Gesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) stehen präventive Massnahmen gegen terroristische Gefährderinnen und Gefährder zur Debatte. Die Kantone sind für die innere Sicherheit auf ihren Gebieten verantwortlich und haben ein eminentes sicherheitspolitisches Interesse an der Einführung des neuen Gesetzes. Das PMT ergänzt aus Sicht der Regierung des Kantons St.Gallen die bereits bestehenden beziehungsweise in den letzten Jahren etablierten Instrumentarien zur Terrorismusbekämpfung. Das PMT sieht ausschliesslich präventive Massnahmen vor und füllt einige bei der Terrorismusabwehr derzeit vorhandene Lücken.
Ausserdem ist die Regierung überzeugt, dass nur mit einer gesamtschweizerischen und einheitlichen Regelung der vielschichtigen und komplexen Terrorproblematik befriedigend entgegengewirkt werden kann. Die Beschränkungen der persönlichen Freiheit, die aus den präventiven Massnahmen resultieren können, werden nach rechtsstaatlichen Grundsätzen angeordnet, sind nach dem verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beurteilen und können gerichtlich überprüft werden. Die Regierung beurteilt die Vorlage daher insgesamt als zweckmässig, ausgewogen und verhältnismässig und empfiehlt deshalb ein Ja.
Zu den beiden anderen nationalen Vorlagen hat die Regierung keine Position bezogen.