Mitteilung Kanton

Pandemie prägt Arbeitsmarkt und Kontrollen

Symbolbild Arbeit: Bauarbeiter auf einer Baustelle
Symbolbild Arbeit: Bauarbeiter auf einer Baustelle

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat am 2. Juni 2021 seine Jahresberichte zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen beim freien Personenverkehr sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit publiziert. Demnach ging die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter auch im Kanton St.Gallen gegenüber dem Jahr 2019 deutlich zurück.

Teil der flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit sind die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Schweizer Löhne. So sollen Sozial- und Lohndumping sowie Wettbewerbsverzerrungen unter den Marktteilnehmern verhindert werden, die aufgrund der Zuwanderung aus Arbeitsmärkten mit tieferem Lohnniveau entstehen könnten. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen beobachtet im Rahmen der Tripartiten Kommission dabei die Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag. Die Paritätischen Berufskommissionen, gebildet durch die Sozialpartner, führen die Kontrollen in den Branchen mit allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen durch, das heisst vornehmlich im Bau- und Baunebengewerbe.

Zuwanderung zum Arbeitsmarkt durch Covid-19-Pandemie geprägt

Die Grenzschliessungen aufgrund der Pandemie führten 2020 zu einem Rückgang der meldepflichtigen Kurzaufenthalter aus dem EU/Efta-Raum. Nach Ansteigen der Zahlen im ersten Quartal 2020 war nach der Grenzschliessung die Zuwanderung neuer Arbeitskräfte oder die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung nur noch unter dem Aspekt der Bekämpfung der Pandemie oder zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung in versorgungswichtigen Betrieben möglich. Zwar stieg die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter nach den ab Juni 2020 beschlossenen Lockerungsschritten zur Öffnung der Betriebe wieder an. Das Niveau aus der Zeit vor Ausbruch der Pandemie wurde bis Ende des Jahres jedoch nicht mehr erreicht.

Im vergangenen Jahr gelangten insgesamt rund 37'000 Personen als Dienstleistungserbringer in allen Kategorien (Entsandte, Stellenantritte Schweiz und selbständige Dienstleistungserbringer) in den Kanton St.Gallen. Sie erbrachten zusammen 423'000 Erwerbstage. Sowohl bei den Personen wie bei den Erwerbstagen ist dies ein Rückgang von rund 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Pandemie beeinträchtigt Kontrolltätigkeit

Die praktisch vollständige Grenzschliessung und die behördlichen Betriebsschliessungen beeinträchtigten im Berichtsjahr die Kontrolltätigkeit. Überdies sprach das Seco ab März bis Juni 2020 einen vollständigen Kontrollstopp aus. Kontrollen aufgrund von Hinweisen betreffend die Verletzung von Arbeitsbedingungen oder Schwarzarbeit wurden jederzeit durchgeführt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen überprüfte im Berichtsjahr insgesamt 577 in- und ausländische Betriebe (Vorjahr 278) und 1'088 Personen inkl. 169 Selbständige (Vorjahr 2072) auf Lohndumping und Scheinselbständigkeit. 439 Personen (davon 44 Selbständige) und 174 Betriebskontrollen fanden im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit statt (2019: 369 Personenkontrollen und 146 Betriebskontrollen). Vor dem Hintergrund der vom Bund verhängten Einschränkungen der Kontrolltätigkeit und des Rückgangs der Meldungen konnte der Kanton den mengenmässigen Leistungsvorgaben des Bundes, die vor dem Ausbruch der Pandemie festgelegt worden waren, nicht vollständig nachkommen.

Die Lohnkontrollen ergaben im Jahr 2020 bei 12 Entsendebetrieben Lohnunterbietungen (2019: 26). Bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern resultierten 22 Lohnunterbietungen (2019: 12).

Spezifische Branchenkontrollen auf das laufende Jahr verschoben

Jährlich kontrolliert das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen eine oder mehrere Branchen im Kanton St.Gallen vertieft, in denen eine erhöhte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte oder vermehrte Lohnunterbietungen festgestellt werden. Noch vor Ausbruch der Pandemie hat die Tripartite Kommission die Branchen «Detailhandel Bekleidung» und «Detailhandel Schuhe» für solche vertieften Abklärungen bestimmt. Aufgrund des Ausbruchs der Pandemie wurde entschieden, diese spezifischen Branchenkontrollen auf das Jahr 2021 zu verschieben. Hinzu kommt im aktuellen Jahr die Branche «Nahrungsmittel» als Ziel einer weiteren gezielten Branchenkontrolle.