Mitteilung Kanton

Nachtragskredit für die Energieförderung

Fassadendämmung
Fassadendämmung

Um die Ziele des St.Galler Energiekonzepts 2021–2030 zu erreichen, sind für die Energieförderung bis zum Jahr 2025 kantonale Gelder in der Höhe von 42,2 Millionen Franken nötig. Davon hat der Kantonsrat mit einem Sonderkredit bereits 25 Millionen Franken bewilligt. Über den Nachtragskredit für die verbleibenden 17,2 Millionen Franken entscheiden die St.Galler Stimmberechtigten am 13. Juni 2021.

Die 17,2 Millionen Franken lösen zusätzliche Fördergelder des Bundes im Umfang von bis zu 24,4 Millionen Franken aus. Sie sind nötig, um das St.Galler Energiekonzept 2021 2030 wie vorgesehenen umsetzen zu können und die Ziele in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu erreichen.

Das Energiekonzept 2021-2030 trägt dazu bei, dass Gebäude besser isoliert und vermehrt mit erneuerbarer Energie effizient beheizt werden. Neue Technologien, wie zum Beispiel die Elektromobilität in Verbindung mit erneuerbaren Energien, sollen auch eine umweltfreundliche Mobilität ermöglichen. Um die steigende Nachfrage zu decken, soll der Anteil erneuerbar Energien aus Sonne, Holz und Biomasse bis zum Jahr 2030 um rund 50 Prozent auf 3'100 Gigawattstunden erhöht werden. In der Folge sinken die CO2 Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 auf etwa die Hälfte und betragen noch 1,65 Millionen Tonnen CO2. Dank verringertem Verbrauch von Brenn- und Treibstoffen sowie weniger Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser können die St.Galler Privathaushalte jedes Jahr zwischen 300 und 400 Millionen Franken sparen. 

Das St.Galler Energiekonzept 2021–2030 setzt auf das Engagement der Bevölkerung sowie von Planenden und Ausführenden rund um das Gebäude, in der Mobilität und der Energieversorgung. Wenn die Vorlage abgelehnt wird steht dem Kanton deutlich weniger Geld zur Verfügung, um die zusätzlichen Anstrengungen bei Gebäuden, bei der Mobilität und in der Wirtschaft zu unterstützen. In diesem Fall fehlen nicht nur die 17,2 Millionen Franken des Nachtragkredits, sondern auch bis zu 24,4 Millionen Franken Fördergelder des Bundes. Folglich fehlen dem St.Galler Förderprogramm bei einer Ablehnung rund 41,6 Millionen Franken. Das St.Galler Energiekonzept 2021-2030 könnte somit in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden.

Das Energiekonzept ist zu finden unter: Energiekonzept | sg.ch