Keine Covid-19-bedingte Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
Der Kanton St.Gallen hat die Zweckmässigkeit einer vorübergehenden, Covid-19-bedingten Verlängerung der Ladenöffnungszeiten untersucht. Das Ziel war zu prüfen, ob die Verlängerung in den Geschäften eine bessere Verteilung der Kundschaft bewirkt und ob die erlittenen Umsatzeinbussen abgeschwächt werden. Die Prüfung zeigte keinen Handlungsbedarf auf.
Im Rahmen der Covid-19-Verordnung hat der Bundesrat in seinen Vorgaben zu den Schutzkonzepten geregelt, dass der Zugang zu öffentlichen Räumen zu beschränken ist. Dies führt bei Verkaufsläden zu Kapazitätsbeschränkungen. An den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes wurde das Anliegen herangetragen, die allgemeinen Ladenöffnungszeiten an den Samstagabenden zeitlich befristet um eine Stunde, das heisst bis 18 Uhr, zu verlängern. Somit könnten einerseits der Besucherstrom besser verteilt und andererseits die durch die Schliessungen erlittenen Umsatzeinbussen abgeschwächt werden. Das Volkswirtschaftsdepartement hat diese Möglichkeit geprüft und kommt zum Schluss, dass kein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Die Zweckdienlichkeit wird als gering eingestuft und bringt auch aufgrund der Kurzfristigkeit keine wirkliche Perspektive für die Geschäfte. Auch die diesbezüglich eingegangenen Stellungnahmen zeigen, dass sich selbst die Detailhandelsverbände uneinig sind über den Nutzen einer befristeten Verlängerung der Ladenöffnungszeiten.