Verbesserungen bei der Prämienverbilligung
Die Stimmberechtigten haben auf das Jahr 2020 massgebliche Verbesserungen bei der Prämienverbilligung für Familien mit unteren und mittleren Einkommen beschlossen. Die Kosten dieser Massnahmen wurden auf 12 Millionen Franken veranschlagt. Die Rechnung 2020 zeigt, dass diese Massnahmen deutlich weniger kosten als erwartet. Die Regierung will die nicht beanspruchten Gelder für weitere Verbesserungen bei der Prämienverbilligung einsetzen. Die Verbesserungen werden sich voraussichtlich auf 10 bis 15 Millionen Franken belaufen.
Am 17. November 2019 stimmte die Stimmbevölkerung einer Erhöhung des Prämienverbilligungsvolumens um 12 Millionen Franken zu. Damit wurden die Erhöhung des Mindestsatzes für die Verbilligung der Kinderprämien von 50 auf 80 Prozent und die Anhebung der mittleren Einkommensgrenzen, bis zu welchen ein Anspruch auf eine Mindestverbilligung der Kinderprämien und der Prämien von jungen Erwachsenen in Ausbildung besteht, finanziert. Die Mehrkosten für beide Massnahmen wurden auf 12 Millionen Franken veranschlagt.
Der tatsächliche Mittelbedarf für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2020 liegt nun mit 242,1 Millionen Franken insgesamt 9,5 Millionen Franken über dem Vorjahr (232,6 Millionen Franken). Damit sind die Mehrkosten für die Verbesserungsmassnahmen deutlich tiefer als erwartet ausgefallen. Zudem hat der Mittelbedarf für die Prämienverbilligung für Beziehende von Sozialhilfe in den letzten beiden Jahren überraschenderweise abgenommen. Auch für Ergänzungsleistungsbeziehende wurden weniger Mittel benötigt als erwartet. Als Folge davon wurde nicht nur das budgetierte Prämienverbilligungsvolumen um fast 17 Millionen Franken unterschritten, sondern auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestvolumen (um rund 2,6 Millionen Franken). Das Gesundheitsdepartement und die Fachstelle für Statistik wurden mit Abklärungen zur Berechnung der künftigen Prognosewerten beauftragt.
Für das Jahr 2021 zeichnet sich eine noch deutlichere Unterschreitung des Budgets und des gesetzlichen Mindestvolumens ab, da die Verlustscheine nicht mehr aus dem IPV-Volumen finanziert werden. Eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestvolumens muss in den fünf Folgejahren durch eine zusätzliche Erhöhung des Prämienverbilligungsvolumens kompensiert werden.
Die Regierung wird für das Jahr 2022 Verbesserungen bei der Prämienverbilligung beschliessen, damit die gesetzlich vorgegebene Bandbreite eingehalten wird und auch die Unterschreitungen in den Jahren 2020 und 2021 kompensiert werden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand dürften sich die Verbesserungen – verglichen mit dem Jahr 2021 – auf jährlich rund 10 bis 15 Millionen Franken belaufen.
Das Gesundheitsdepartement wird der Regierung im Herbst 2021 Vorschläge für mögliche Verbesserungen bei der IPV unterbreiten, die auf das Jahr 2022 umgesetzt werden. Anpassungen für das laufende Jahr zieht die Regierung nicht in Betracht. Anpassungen für das laufende Jahr umzusetzen, wäre aufgrund der notwendigen EDV-Anpassungen nicht zeitnah möglich und würde zu unverhältnismässig hohen administrativen Kosten für die erneute Durchführung des IPV-Verfahrens führen.
Die Regierung legt Wert darauf, dass die Versprechen, die im Zusammenhang mit der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) gemacht worden sind (u.a. Erhöhung des IPV-Volumens um 12 Millionen Franken), eingehalten werden.