Neues Universitätsgesetz einen Schritt weiter
Mit der Gesetzesrevision will die Regierung den Erfolg der HSG als breit aufgestellte Wirtschaftsuniversität mit internationaler Ausstrahlung und exzellentem Ruf langfristig sicherstellen. Der Projekt-Lenkungsausschuss mit Mitgliedern der Regierung und Vertretern der Universität St.Gallen (HSG) hat nun den überarbeiteten Entwurf des neuen Gesetzes verabschiedet und diesen plangemäss in die zweite universitätsinterne Vernehmlassung bei verschiedenen Gremien der HSG gegeben. Ziel ist es, das revidierte Gesetz bis im Sommer 2022 dem Kantonsrat zu unterbreiten.
Im Fokus der zweiten internen Vernehmlassung stehen Fragen zur internen Organisation der HSG, beispielsweise zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Senats als oberstes akademisches Organ der Universität. Gleichzeitig hat der Projekt-Lenkungsausschuss auch den Bereich der Weiterbildung vertieft geprüft und neu definiert. Die Weiterbildung ist über das Ziel des lebenslangen Lernens hinaus wichtig für den Praxisbezug der Universität. Sie ist zudem eine bedeutende Quelle für Drittmittel und macht einen grossen Teil der internationalen Rankings aus.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf bestätigt der Projekt-Lenkungsausschuss den eingeschlagenen Weg: Er verbessert die Corporate Governance, indem er die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten entflechtet und präzisiert. Damit stärkt er die Transparenz und die Akzeptanz der Universität in der Politik und der Gesellschaft. Gleichzeitig lässt er der Universität den nötigen Spielraum, um auch in Zukunft zu den führenden Wirtschaftsuniversitäten in Europa zu zählen. Dazu gehört die Beibehaltung der internationalen Ausrichtung und der regionalen Verankerung der Universität sowie der Institute als Alleinstellungsmerkmal.
Neues Gesetz soll ab 2024 gelten
Die zweite interne Vernehmlassung dauert bis am 7. Mai 2021. Im Anschluss werden die Rückmeldungen im Lenkungsausschuss unter der Führung von Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes, diskutiert und verarbeitet. Danach wird sich die Gesamtregierung dem revidierten Universitätsgesetz widmen, bevor es dann in die öffentliche Vernehmlassung bei den politischen Parteien und interessierten Kreisen gegeben wird. Ziel ist es, das neue Gesetz bis im August 2022 dem Kantonsrat zuzuleiten. Das neue Universitätsgesetz soll schliesslich im Jahr 2024 in Vollzug treten.
Die Regierung hatte am 19. Februar 2019 den Projektauftrag zur Totalrevision des Gesetzes über die Universität St.Gallen verabschiedet. Damit gab sie den Startschuss für eine umfassende Überarbeitung der aus dem Jahr 1988 stammenden gesetzlichen Grundlage der Universität St.Gallen. Das Projekt wird durch einen Lenkungsausschuss geführt. Diesen präsidiert Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes. Weitere Mitglieder sind: Regierungsrat Marc Mächler (Vorsteher des Finanzdepartementes), Rolf Bereuter (Leiter Amt für Hochschulen), Stefan Kuhn (Mitglied des Universitätsrates), Bernhard Ehrenzeller (Rektor der Universität) und Torsten Tomczak (Mitglied des Senats).