Mitteilung Kanton

Gesetz für die Covid-Finanzhilfen in der Kultur

Covid-Finanzhilfen
Covid-Finanzhilfen

Die Regierung legt für die Weiterführung der Finanzhilfen im Kulturbereich ein kantonales Umsetzungsgesetz vor, das der Kantonsrat in der Aprilsession beraten wird. Der Kanton St.Gallen richtet, basierend auf den eidgenössischen Covid-Erlassen, seit März 2020 Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende aus sowie seit November 2020 auch Beiträge an Transformationsprojekte.

Das kulturelle Leben ist seit Beginn der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massiv eingeschränkt. Monatelange Schliessungen von Kulturinstitutionen, abgesagte, verschobene und immer wieder um und neu geplante Aufführungen, Probearbeiten und Programmentwürfe bedrohen die Existenz einer Vielzahl von Kulturunternehmen und -schaffenden. Die Unsicherheit bezüglich weiterer Entwicklung erlaubt es kaum, kulturelle Veranstaltungen und Projekte mittelfristig zu planen. Kulturschaffende werden kaum mehr engagiert, Verträge immer wieder angepasst und viele Projekte sind zurückgestellt. 

Kantonale Gesetzesgrundlage für laufende Umsetzung

Der Kanton St.Gallen richtet seit März 2020 Finanzhilfen im Kulturbereich aus, um eine nachhaltige Schädigung der St.Galler Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Er mildert damit die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie für Kulturunternehmen und für Kulturschaffende mit Sitz beziehungsweise Wohnsitz im Kanton St.Gallen ab. Die Basis dafür bilden eidgenössische Erlasse be-ziehungsweise Unterstützungsmassnahmen des Bundes, an denen sich der Kanton St.Gallen beteiligt. Grundlage für die aktuellen Covid-Finanzhilfen im Kulturbereich bilden das eidgenössische Covid-19-Gesetz und die Covid-19-Kulturverordnung, die der Bund im Herbst 2020 erlassen hat. 

Die Regierung hat im Herbst mit einer notrechtlichen Regelung die Unterstützungsmassnahmen für die Kultur fortgeführt. Nun legt sie ein kantonales Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich vor. Dieses ermöglicht die weitere Beteiligung des Kantons an den Unterstützungsmassnahmen des Bundes, die je zur Hälfte vom Kanton und vom Bund getragen werden. Die Kantone vergeben die Finanzhilfen schweizweit nach weitgehend einheitlichen Kriterien und koordinieren den einheitlichen Vollzug.

Zweite Phase: Mittelbedarf wird auf 19,7 Millionen Franken geschätzt

Bis jetzt stellt der Bund dem Kanton für finanzielle Schäden, die in der Kultur zwischen November 2020 und bis Ende 2021 anfallen, Mittel von 6,5 Millionen Franken zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel des Kantons in der gleichen Höhe. Die Regierung schätzt den Mittelbedarf für diese zweite Phase – vom November 2020 bis Ende 2021 – auf insgesamt 19,7 Millionen Franken ein. Deshalb soll beim Bund eine Aufstockung der Mittel beantragt werden. Der Kantonsanteil würde somit insgesamt höchstens 9,85 Millionen Franken betragen. 

Erste Phase abgeschlossen: rund 10,1 Millionen Franken ausgerichtet

In der ersten Phase der Finanzhilfen haben Kulturunternehmen und Kulturschaffende beim Amt für Kultur des Kantons St.Gallen bis 20. September 2020 insgesamt 343 Gesuche für Ausfallentschädigungen eingereicht. Das Amt für Kultur hat rund zwei Drittel der Gesuche gutgeheissen. Für finanzielle Schäden von Ende Februar bis Ende Oktober 2020 haben anspruchsberechtigte Kulturunternehmen eine Ausfallentschädigung von durchschnittlich je rund 72'000 Franken erhalten, anspruchsberechtigte Kulturschaffende erhielten eine durchschnittliche Entschädigung von je rund 11'000 Franken. Insgesamt stellten Bund und Kanton gemeinsam 22,8 Millionen Franken in dieser ersten Phase zur Verfügung, davon wurden rund 10,1 Millionen Franken ausbezahlt. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass vielfach zunächst Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen ausgerichtet wurden und erst ergänzend Ausfallentschädigungen.

Botschaft und Entwurf der Regierung sind im Geschäft 22.21.03 im Ratsinformationssystem zu finden.