Mitteilung Kanton
Aus der Februarsession
Der Kantonsrat St.Gallen tagte vom 15. bis 17. Februar 2021 in den Olma-Hallen. Hier sind alle Beschlüsse nachzulesen.
Beschlüsse vom Mittwoch, 17. Februar 2021
- Der Kantonsratspräsident beendet die Februarsession.
- Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 (24.20.01). Es geht um den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung 2019, die weiterhin den Zutritt von St.Galler Studierenden zu allen Schweizer Universitäten sichert. Der Erlass unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.
- Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.21.02). Der Erlass unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. Es geht um die Überführung des dringlichen Verordnungsrecht der kantonalen Ausgestaltung des Covid-Härtefallprogramms in die ordentliche Gesetzgebung. Der Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
- Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Nachtrag zum Wasserbaugesetz (22.20.06). Es geht um die Modernisierung des veralteten Wasserbaugesetzes, insbesondere bei der Mitbestimmung, der Finanzierung und der finanziellen Entschädigung. Der Erlass unterliegt dem fakultativen Gesetzesreferendum.
- Der Kantonsrat erledigt sechs dringliche Interpellationen:
- «Ausstiegsstrategie vorlegen und Lockdown beenden» (51.21.14).
- «Breites Covid-Testen» – analog zum Kanton Graubünden (51.21.13).
- Corona-Pandemie: mit klarer Strategie Wiederanstieg der Fallzahlen verhindern (51.21.10).
- Wirtschaftsrelevante Massnahmen, um die Covid-Pandemie durchzustehen (51.21.09).
- Corona-Lockdown: Handlungsspielraum nutzen und Ausstieg planen (51.21.07).
- Mit guter Planung zurück zur Normalität (51.21.03).
- Der Kantonsrat heisst die Motion «‹Schwarze Liste› abschaffen» (42.20.15) gut. Die Regierung hatte die Gutheissung beantragt.
- Der Kantonsrat tritt nicht auf die Motion «Steuergesetz – Anpassung Kostenabzug für die Drittbetreuung von Kindern» (42.20.21) ein. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
- Die zweite Lesung des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.21.02). Es geht um die Überführung des dringlichen Verordnungsrecht der kantonalen Ausgestaltung des Covid-Härtefallprogramms in die ordentliche Gesetzgebung.
- Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, die Regierung einzuladen, zu prüfen, ob in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie Seilbahnunternehmen für ungedeckte Fixkosten während der behördlich angeordneten Schliesstage im Dezember 2020 nicht rückzahlbare Beiträge ohne Gemeindebeteiligung gewährt werden können.
- Der Kantonsrat stimmt einem Antrag zu, der Art. 5 Abs. 2 umformuliert, für ungedeckte Fixkosten nicht rückzahlbare Beiträge zu gewähren.
- Fortsetzung der ersten Lesung des XVIII. Nachtrages zum Steuergesetz (22.20.09). Es geht um die Umsetzung von Änderungen des Bundesrechts aus dem Too-big-to-fail-Regime. Die Vorlage beinhaltet zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die vollelektronische Einreichung der Steuererklärung.
- Der Kantonsrat lehnt einen Aufrag ab, das Steuergesetz sprachlich anzupassen, damit beide Geschlechter angesprochen werden.
- Der Kantonsrat heisst einen Auftrag, der Finanzkommission im Herbst 2021 eine Übersicht vorzulegen, welche juristische Personen von der Steuerpflicht befreit sind, die sich politisch betätigen, gut.
- Der Kantonsrat heisst die Motion «Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten» (42.20.25) gut. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
- Der Kantonsrat heisst die Motion «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)» (42.20.19) mit geändertem Wortlaut gut. Der Vollzug soll weiterhin im Dreieck Kanton, Gemeinden und Bewirtschafter erfolgen, eine Neuorganisation ist jedoch nötig. Die Regierung hatte die Gutheissung der Motion beantragt.
- Erste Lesung des IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wild-lebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensraum (Jagdgesetz) [Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»] (22.20.10). Es geht um den Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere».
- Der Kantonsrat folgt somit allen Anträgen der vorberatenden Kommission.
- Ein Antrag auf Rückkommen zu Art. 65 wird abgelehnt.
- Ein Antrag, dinglich oder obligatorisch Berechtigte anstelle von der Eigentümerschaft für die Beseitigung des Zauns zu verpflichten, wurde abgelehnt.
- Der Kantonsrat folgt den Anträgen der vorberatenden Kommission, die ein Verbot von Neuanlagen aus Stacheldraht sowie für solche Zäune ausserhalb des Sömmerungsgebiets vorsehen. Die Regierung hatte die Anträge der vorberatenden Kommission bestritten und Festhalten am Entwurf der Regierung beantragt.
- Ein Antrag, der die Zulässigkeit der Befestigung von Zäunen an Bäumen verbietet, wurde abgelehnt.
- Ein Antrag, der eine Frist von einem Jahr für die Abräumung eines nicht benötigten Zauns vorsieht, wurde abgelehnt. Folgeanträge wurden zurückgezogen.
- Ein Antrag, den ganzen Kanton als Lebensraum für wildlebende Tiere zu bezeichnen, wurde abgelehnt.
- Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den dritten Sitzungstag. Die Session wird heute abgeschlossen.
Beschlüsse vom Dienstag, 16. Februar 2021
- Der Kantonsratspräsident beendet den zweiten Sessionstag. Der Sessionsmittwoch beginnt um 08.30 Uhr.
- Der Kantonsrat erledigt eine dringliche Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich des Bildungsdepartementes:
- Universität St.Gallen: Reputationsschaden rasch eindämmen (51.21.08).
- Der Kantonsrat heisst das Postulat «Wirksamkeit und Kostenwahrheit von Integration und Separation in der Volksschule» (43.20.04) gut. Es geht um den Evaluationsbericht zum Sonderpädagogikkonzept. Die Regierung hatte einen geänderten Wortlaut beantragt.
- Der Kantonsrat heisst die Motion «Zeitgemässe Sport-und Bewegungsförderung» (42.20.23) gut. Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag der Regierung.
- Der Kantonsrat berät in einziger Lesung den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2022–2024 (33.21.04). Beratungsgrundlage ist die Fassung der Finanzkommission.
- Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.
- Der Kantonsrat diskutiert Einzelfragen zur Botschaft.
- Ein Antrag, der die Verwendung der Nationalbankausschüttungen festlegen wollte, wird zurückgezogen. Der Kantonsrat folgt dem Auftrag der Finanzkommission und der Regierung.
- Der Kantonsrat berät die Aufträge an die Regierung.
- Der Kantonsrat stimmt einem Antrag der Finanzkommission zu, der im Budget 2022 für individuelle Lohnmassnahmen 0,4 Prozent vorsieht und auf Mittel für den strukturellen Personalbedarf verzichtet. Der Antrag wurde von der Regierung und mit einem Gegenantrag bestritten.
- Der Kantonsrat heisst den Antrag der Finanzkommission gut, der die Regierung beauftragt, der Finanzkommission künftig in der Rechnung Bericht zu erstatten über die Umsetzung der Lohnmassnahmen im Sockelpersonalaufwand, die Lohnentwicklung im Neuen Lohnsystem und wie Stellenbegehren umgesetzt wurden. Der Antrag wurde von der Regierung teilweise bestritten.
- Der Kantonsrat heisst einen Antrag gut, der die Regierung beauftragt, Massnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits im Umfang von 120 Mio. Franken zu ergreifen. Der Antrag wurde von der Regierung teilweise bestritten. Ein Antrag, der vorsieht, dass zum Abbau des strukturellen Defizits keine Nationalbankgelder verwendet werden dürfen, wird gutgeheissen. Ein Streichungsantrag wird abgelehnt. Ein Antrag, der den teilweisen Verzicht auf Massnahmen zum Abbau des strukturellen Defizits vorsieht, wurde abgelehnt.
- Der Kantonsrat folgt dem Antrag der Finanzkommission, der die Gültigkeit des Beschlusses bis zur Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2023-2025 auf Ziff. 1 beschränken möchte. Er wurde von der Regierung nicht bestritten.
- Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, der die Regierung beauftragt, einen Solidaritätsbeitrag bei den Steuern, mit dem die Kosten der Corona-Krise mitfinanziert werden sollen, zu prüfen.
- Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, der die Regierung beauftragt, die Steuern ab dem Budget zu senken.
- Der Kantonsrat lehnt einem Antrag ab, der die Regierung beauftragt, beim Aufgaben- und Finanzplan, beim Budget und bei der Rechnung jeweils aufzuzeigen, wie die Steuererträge der juristischen Personen ohne die 2018 erfolgte Steuerreduktion aussehen würden, und wie die Minder- und Mehreinnahmen zu verrechnen sind.
- Der Kantonsrat heisst einem Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, dem Kantonsrat Bericht zu erstatten, wie die Effektivität und Effizienz von Verwaltungsprozessen mithilfe von Automatisierung, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz optimiert werden kann.
- Der Kantonsrat heisst einem Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, Bericht zu erstatten, wie die Verwaltungsstrukturen angepasst werden können, um das strukturelle Defizit zu beheben.
- Der Kantonsrat beschliesst den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplans 2022–2024 (33.21.04).
- Erste Lesung des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (22.21.02). Es geht um die Überführung des dringlichen Verordnungsrecht der kantonalen Ausgestaltung des Covid-Härtefallprogramms in die ordentliche Gesetzgebung. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein
- Einem Antrag, der die Präzisierung vorsieht, dass die Unterstützung auch für Veranstaltungen im Freizeitbereich gilt, die aufgrund behördlicher Anordnung ausgefallen sind, wird zugestimmt.
- Ein Antrag, der an die Unternehmen, die als behördlich geschlossen gelten, nicht rückzahlbare Beiträge im Umfang der ungedeckten Fixkosten vorsieht, wird zurückgezogen.
- Der Kantonsrat folgt den Anträgen der vorberatenden Kommission, die sich aufgrund der Erhöhung des Volumens der Bundesmittel einige Präzisierungen im Gesetzesentwurf vorsieht. Die Regierung hatte die Anträge der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
- Der Kantonsrat diskutiert den weiteren Klärungsbedarf in der vorberatenden Kommission.
- Der Kantonsrat hat die Vorlage in erster Lesung durchberaten. Die vorberatende Kommission trifft sich heute Abend zu einer weiteren Sitzung.
- Ein Antrag, der die Aufteilung der zweiten Lesung der Vorlage auf zwei Sessionen vorsieht, wird abgelehnt. Die zweite Lesung ist für morgen Mittwoch vorgesehen.
- Einzige Lesung des Kantonsratsbeschlusses über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie (33.20.09E). Es geht um die Entschädigung der öffentlichen und privaten st.gallischen Spitäler für Ertragsausfälle für entgangene Behandlungen während der Zeit des vom Bund angeordneten Behandlungsverbots. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein und beschliesst sie.
- Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit von 8 Interpellationen:
- Pandemie führt zu mehr Kindsmisshandlungen (51.21.01). Der Interpellant zieht die Dringlichkeit zurück. Die Regierung hatte sie bestritten.
- Der Kantonsrat beschliesst die Dringlichkeit folgender Interpellationen:
- Mit guter Planung zurück zur Normalität (51.21.03). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Corona-Lockdown: Handlungsspielraum nutzen und Ausstieg planen (51.21.07). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Universität St.Gallen: Reputationsschaden rasch eindämmen (51.21.08). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Wirtschaftsrelevante Massnahmen, um die Covid-Pandemie durchzustehen (51.21.09). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Corona-Pandemie: mit klarer Strategie Wiederanstieg der Fallzahlen verhindern (51.21.10). Die Regierung bestritt die Dring-lichkeit nicht.
- «Breites Covid-Testen» – analog zum Kanton Graubünden (51.21.13). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- «Ausstiegsstrategie vorlegen und Lockdown beenden» (51.21.14). Die Regierung bestritt die Dringlichkeit nicht.
- Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den zweiten Sitzungstag.
Beschlüsse vom Montag, 15. Februar 2021
- Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08.30 Uhr.
- Erste Lesung des XVIII. Nachtrages zum Steuergesetz (22.20.09). Es geht um die Umsetzung von Änderungen des Bundesrechts aus dem Too-big-to-fail-Regime. Die Vorlage beinhaltet zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die vollelektronische Einreichung der Steuererklärung. Ein Antrag, an der ergänzenden Vermögenssteuer bei natürlichen und juristischen Personen festzuhalten, wird abgelehnt. Die Aufträge werden am Sessionsdienstag diskutiert.
- Der Kantonsrat wählt Roland Luchsinger, Niederhelfenschwil, zum nebenamtlichen Mitglied der Verwaltungsrekurskommission der Amtsdauer 2017/2023. Vereidigt wird das neugewählte nebenamtliche Mitglied der Verwaltungsrekurskommission nicht durch den Kantonsrat, sondern durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes.
- Die Motion «Holz auch als Energieträger nachhaltig nutzen und gezielt fördern, um das CO2-Ziel zu erreichen» (42.20.22) wird zurückgezogen. Die Regierung hatte Nichteintreten beantragt.
- Der Kantonsrat wählt Stefan Zürn, St.Gallen, zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtes der Amtsdauer 2021/2023.
- Der Kantonsrat heisst die Motion «St.Gallen braucht eine Mountainbike-Strategie» (42.20.17) gut. Die Regierung hatte Umwandlung in ein Postulat beantragt.
- Erste Lesung des Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau (36.20.02). Es geht um den Ersatz der 100-jährigen Brücke Luteren Ennetbühl in Nesslau und um die Gewährleistung der sicheren Verkehrsführung zwischen Nesslau und der Schwägalp für den Strassenverkehr. Ein Antrag, der die Rückweisung des Geschäfts an die Regierung vorsieht, um die Dringlichkeit des Ersatzes zu prüfen und bei einem Ersatz den Langsamverkehr zu berücksichtigen, wird abgelehnt.
- Erste und einzige Lesung des XII. Nachtrags zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan (36.20.01). Es geht um die Entlassung eines Strassenabschnitts in der politischen Gemeinde Mörschwil aus dem Kantonsstrassenplan.
- Der Kantonsrat wählt Ivo Kuster, Arnegg, zum Präsidenten des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2021/2023.
- Der Kantonsrat wählt Caroline Gstöhl, Widnau, zum hauptamtlichen Mitglied des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2017/2023. Sie leistet den Pflichteid.
- Der Kantonsrat wählt Caroline Kirchschläger, Jona, zum hauptamtlichen Mitglied des Kantonsgerichtes der Amtsdauer 2017/2023. Sie wurde bereits früher anlässlich ihrer Wahl als nebenamtliches Mitglied des Kantonsgerichtes vereidigt.
- Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 (24.20.01) verläuft diskussionslos. Es geht um den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung 2019, die weiterhin den Zutritt von St.Galler Studierenden zu allen Schweizer Universitäten sichert.
- Der Kantonsrat berät in zweiter Lesung den Nachtrag zum Wasserbaugesetz (22.20.06). Es geht um die Modernisierung des veralteten Wasserbaugesetzes, insbesondere bei der Mitbestimmung, der Finanzierung und der finanziellen Entschädigung. Ein Rückkommensantrag zu Art. 40 wird abgelehnt.
- Der Kantonsrat wählt Kantonsrat Bernhard Zahner-Rapperswil-Jona (SVP) als Ersatz für Kantonsrat Walter Gartmann-Mels in die Finanzkommission
- Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
- XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (22.21.01);
- Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich (22.21.●●);
- Kantonsratsbeschluss über den Umbau des Knotens Augarten der Kantonsstrasse Nr. 38 in Uzwil (36.20.03);
- Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die dritte Bauetappe des Hofs zu Wil (38.20.02).
- Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet die Februarsession.