Kein Strafverfahren gegen Regierungsrat Kölliker
Der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker, hat ab dem 2. November 2020 bis auf Weiteres eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 1. Oberstufe eingeführt. Daraufhin sind gegen ihn mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates sieht keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten.
Als Präsident des Bildungsrates hat der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker, am 1. Dezember 2020 die «Weisungen zum Unterricht in der Volksschule während der Covid-19-Epidemie» erlassen. Darin ist eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen der Sekundarstufe I vorgesehen.
Eine Lehrperson und mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gegen Stefan Kölliker eingereicht. Sie sind der Meinung, die Maskenpflicht verstosse gegen die Menschenrechte, die UNO-Kinderrechtskonvention und die Genfer Konvention. Zudem würden Verfahrensrechte verletzt. Strafrechtlich erfülle der Zwang der Gesichtsverhüllung unter anderem den Tatbestand der Nötigung. Da sich die Strafanzeige gegen ein Regierungsmitglied – also eine Magistratsperson – richtet, kann das zuständige Untersuchungsamt erst dann ein Strafverfahren eröffnen, wenn der Kantonsrat die Ermächtigung dafür erteilt. Für den Kantonsrat handelt die Rechtspflegekommission.
Die Rechtspflegekommission hat sich mit den Strafanzeigen befasst. Sie hat festgestellt, dass die Regierung in der Antwort auf die Einfache Anfrage «Schutzmaskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler» (61.20.83) ausführlich zu den in den Strafanzeigen aufgeworfenen Fragen und Vorwürfen, den Rechtsgrundlagen und den genannten Straftatbeständen Stellung genommen hat. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe beruht einerseits auf den Vorgaben des Bundesrates betreffend Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, andererseits auf den Empfehlungen des Kantonsarztamtes. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes hat die Maskenpflicht in Absprache mit dem Vorsteher des Gesundheitsdepartementes angeordnet.
Im Ergebnis sieht die Rechtspflegekommission keine konkreten Anhaltspunkte für strafbares Verhalten von Stefan Kölliker bei der Amtsführung. Die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens wurde deshalb verweigert. Da der Beschluss ohne Gegenstimme erfolgte, entfällt ein Entscheid des Kantonsrates.