Kanton erhöht Werkbeiträge für Kulturschaffende
Ausserordentliche Zeiten machen ausserordentliche Förderung nötig. Deshalb erhöht der Kanton die verfügbare Summe für Werkbeiträge von 260'000 auf rund 460'000 Franken. Ein weiteres Förderinstrument sind die Aufenthalte in den Atelierwohnungen in Rom und Berlin. Interessierte können ihre Bewerbungen für diese Fördermassnahmen bis am 20. Februar 2021 online einreichen.
Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge an Kulturschaffende. Mit den Beiträgen fördert der Kanton Vorhaben von Künstlerinnen und Künstlern der Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik, Theater und Tanz. Die Kulturschaffenden sollen dank der Unterstützung die nötige Zeit und Sicherheit haben, um ihre Ideen, Projekte oder Werke auszuarbeiten oder ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln. Die Kulturschaffenden können einen Werkbeitrag in der Höhe von 10’000, 20’000 oder 30’000 Franken beantragen. Auch ist es möglich, eine individuelle Weiterbildungsidee einzureichen, die einen bestimmten Aufenthalt oder eine Stage umfassen kann.
Kanton beteiligt sich an Vorsorgebeiträgen
Der Kanton unterstützt die durch die Corona-Pandemie sehr hart getroffenen Kunst- und Kulturschaffenden im kommenden Jahr mit rund 460'000 Franken. Damit stehen im Vergleich zu den Vorjahren zusätzliche 200'000 Franken für Werkbeiträge zur Verfügung. Neu ist ein Teil des Kredits auch für die Vorsorgebeiträge an die 2. und 3. Säule reserviert. Denn der Kanton St.Gallen ist bestrebt, die soziale Absicherung der Kulturschaffenden zu verbessern. Zahlen die Kunstschaffenden einen Vorsorgebeitrag ein, verdoppelt der Kanton diesen bis zu maximal sechs Prozent des Werkbeitrags.
Ein weiteres Förderinstrument sind die Aufenthalte in den Atelierwohnungen in Rom und Berlin. Letzteres wird durch die Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur des Fürstentums Liechtenstein ermöglicht. In Rom steht die Wohnung während zwei mal drei Monaten und in Berlin für einmal drei Monate zur Verfügung. Somit können die Kulturschaffenden Projekte realisieren, deren Ausgangspunkt und Inspirationsquelle diese Grossstädte bilden. Filmschaffende können sich nur für einen Aufenthalt in Rom oder Berlin, nicht aber für einen Werkbeitrag bewerben.
Fachjury bestimmt
Das Auswahlverfahren für die Werkbeiträge wie für die Atelierwohnungen wird in zwei Stufen durchgeführt. In jeder Sparte beurteilt eine dreiköpfige Fachjury die Projekteingaben und nominiert die Bewerberinnen und Bewerber für die zweite Stufe. In diesem zweiten Schritt treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Fachjurys, um aus den nominierten Vorhaben jene auszuwählen, die mit einem Werkbeitrag oder einem Städteaufenthalt gefördert werden.
Bewerbungen Werkbeiträge 2021
Um Fragen rund um die Bewerbungen zu klären und zu erleichtern, führt das Amt für Kultur in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro St.Gallen und der Kulturförderung der Stadt St.Gallen einen gemeinsamen Informationsabend durch. Dieser ist kostenlos und wird per Skype durchgeführt. Anmeldungen werden hier entgegengenommen: www.kulturbuero.ch/sg/laden/beratung.
Bewerbungen nimmt das Amt für Kultur online bis am 20. Februar 2021 entgegen. Die definitiven Entscheide über die Vergabe der Werkbeiträge und Aufenthalte fallen bis Ende Mai 2021. Detaillierte Informationen und die Online-Anmeldeformulare zu den Werkbeiträgen sowie den Atelierwohnungen in Rom und Berlin sind zu finden unter: https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung.html.