Mitteilung Kanton

Kantonsstrassenplan anpassen und Brücke Luteren Ennetbühl ersetzen

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Die vorberatende Kommission befasste sich mit zwei Strassenvorhaben: Der XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan sieht eine Entlassung eines Strassenabschnitts in der politischen Gemeinde Mörschwil aus dem Kantonsstrassenplan vor. Mittels Kantonsratsbeschluss soll auch die Brücke Luteren Ennetbühl in Nesslau ersetzt werden. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlagen einzutreten.

Mit dem XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan soll in der politischen Gemeinde Mörschwil der Kantonsstrassenabschnitt St.Gallerstrasse im Dorfkernbereich aus dem Kantonsstrassenplan entlassen werden. Die beengten Platzverhältnisse und der siedlungsorientierte Strassencharakter verunmöglichen einen für Kantonsstrassen üblichen Ausbau- und Sicherheitsstandard.

In der politischen Gemeinde Nesslau zwischen Ennetbühl und Gillsäge verläuft die Kantonsstrasse über eine Bogenbrücke aus dem Jahr 1901. Diese hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und eine Ertüchtigung der Brücke auf heute gültige Normen wurde überprüft und als nicht wirtschaftlich befunden. Um die sichere Verkehrsführung zwischen Nesslau und der Schwägalp für den Strassenverkehr weiterhin zu gewährleisten, muss die Brücke mittels entsprechendem Kantonsratsbeschluss ersetzt werden. Der Neubau der Brücke an neuer Lage beinhaltet einen zusätzlichen Bau von 420 Metern, der während der Bauzeit eine weitestgehend behinderungslose Verkehrsführung über die bestehende Brücke erlaubt. Die Gesamtkosten betragen 6,6 Millionen Franken.

Unter dem Präsidium von Jens Jäger, Vilters-Wangs, beriet die vorberatende Kommission beide Vorlagen. Die Kommission befürwortet die Anpassung des Kantonsstrassenplans, da dem Antrag der politischen Gemeinde Mörschwil keine Interessen des Kantons entgegenstehen. Weiter begrüsst sie den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl, wurde dieses Projekt bereits im 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 als Bauvorhaben erster Priorität definiert. Diskutiert wurden die Sicherheitssituation für Fussgänger und Velofahrer aufgrund des Verzichts auf einen Velostreifen sowie die Rodung für den Ersatzbau und die Aufforstung nach Rückbau der bestehenden Brücke. Thematisiert wurde auch, dass der Ersatz der Brücke teurer ausfällt als im 17. Strassenbauprogramm ursprünglich vorgesehen, weshalb das Vorhaben nun dem fakultativen Finanzreferendum untersteht.

Der Kantonsrat berät den XII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über den Kantonsstrassenplan in der kommenden Februarsession in einziger Lesung und den Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau in der Februarsession in erster Lesung. Letztere Vorlage wird voraussichtlich in der Aprilsession 2020 in zweiter Lesung behandelt. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 36.20.01 / 36.20.02 zu finden.