Mitteilung Kanton

Keine Bewilligung für Skiliftbetriebe; zwei Wochen Fernunterricht für Sekundarstufe II

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Das Gesundheitsdepartement erteilt Skiliftbetrieben im Kanton St.Gallen für die Zeit ab dem 22. Dezember 2020 keine Bewilligung. Die epidemiologische Lage genügt den Anforderungen für eine Bewilligung nicht. Auch das Bildungsdepartement trifft weitere Massnahmen: Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und Berufsfachschulen werden die ersten zwei Wochen des neuen Jahres im Fernunterricht verbringen. Dadurch will man verhindern, dass Ansteckungen aus der Festtagspause in die Schulhäuser getragen werden. Die Regierung unterstützt die Beschlüsse.

Die Regierung hat sich heute zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen, um die Beschlüsse des Bundesrates und die aktuelle Lage zu besprechen. Sie unterstützt die durch den Bundesrat erlassenen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Gleichzeitig ist sich die Regierung des Kantons St.Gallen einig, dass auf kantonaler Stufe weitere Einschränkungen nötig sind.

Skilifte ab 22. Dezember 2020 geschlossen

Wie in den letzten Tagen bereits angetönt, ist die epidemiologische Lage und die Auslastung der Spitalkapazitäten derzeit nicht genügend gut, um den Skiliftbetrieben eine Betriebsbewilligung für die Festtagszeit auszusprechen. Deshalb hat das Gesundheitsdepartement entschieden, dass Skiliftbetriebe vorerst ab dem 22. Dezember 2020 keine Gäste transportieren dürfen. Dazu zählen auch Personen, die zum Tourenfahren, Schlitteln und Winterwandern transportiert würden. Ausgenommen ist die Zubringeranlage Unterterzen-Flumserberg, da sie Bestandteil des öffentlichen Verkehrs ist.

Um eine Bewilligung erteilen zu können, muss der Reproduktionswert unter 1 fallen und es müssen genügend Kapazitäten in den Spitälern zur Verfügung stehen. Wann dies der Fall ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Regierung verfolgt die Lage fortlaufend und das Gesundheitsdepartement würde bei positiver Entwicklung die Betriebsbewilligung wieder erteilen. Es braucht hierfür kein neues Bewilligungsgesuch der Skiliftbetriebe.

Die Regierung bittet die Bevölkerung, auch auf das Skifahren und das Tourenfahren in anderen Kantonen zu verzichten. Damit leistet die Bevölkerung Unfallprävention und entlastet dadurch das Personal in den Spitälern, das bereits stark mit der Betreuung von Coronapatientinnen und -patienten belastet ist. Die Regierung ist sich bewusst, dass der Verzicht auf Skifahren gerade über die Festtage für viele eine Enttäuschung darstellt.

Obligatorische und nichtobligatorische Schule unterscheiden

Aufgrund der epidemiologischen Lage hat auch das Bildungsdepartement Massnahmen beschlossen. So müssen die nachobligatorischen Schulen (Mittelschulen und Berufsfachschulen) nach den Weihnachtsferien für zwei Wochen Fernunterricht betreiben. Mit dieser Massnahme will das Bildungsdepartement verhindern, dass nach den familiären Kontakten in der Festtagspause Ansteckungen in die Schulhäuser getragen werden. Für besondere Konstellationen wie zum Beispiel notwendige Prüfungen und Qualifikationsverfahren sind Ausnahmen vom Präsenzverbot vorgesehen. Das Bildungsdepartement hat die Schulführungen bereits letzten Donnerstag vorsorglich über die zur Diskussion stehende Massnahme informiert.

Einerseits darf der weit vernetzte Schulbereich nicht zur Ursache für die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung werden, andererseits darf den jungen Menschen nicht der Bildungsanspruch vorenthalten werden. Der Bundesrat sieht in seiner Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus denn auch keine Verschärfungen von Massnahmen im Bildungsbereich vor. Insbesondere erlaubt er Präsenzunterricht weiterhin. Das Bildungsdepartement hält deshalb am Präsenzunterricht im Kindergarten und in der Primarschule fest. Auch auf der Sekundarstufe I wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Die Maskenpflicht bleibt dort bis auf Weiteres bestehen. Eine Ferienverlängerung in der Volksschule schliesst das Bildungsdepartement aus.

Physische Treffen wenn möglich vermeiden

Weiterhin gilt im Kanton St.Gallen auch eine strengere Beschränkung bei Treffen im öffentlichen Raum als auf nationaler Ebene. So sind im Kanton St.Gallen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bereits ab zehn Personen verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Auch Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können, sind verboten.

Die meisten Personen stecken sich jedoch im privaten Umfeld an. Die Regierung appelliert deshalb an die Bevölkerung, ihre privaten Kontakte auch über Weihnachten und Neujahr so stark wie möglich zu minimieren. Falls man sich trotzdem trifft, soll die Bevölkerung diese Präventionsmassnahmen einhalten, um Familie und Freunde zu schützen:

  • Sagen Sie Treffen ab, wenn Sie sich unwohl fühlen.
  • Vermeiden Sie Treffen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten.
  • Halten Sie auch draussen Abstand.
  • Tragen Sie in Innenräumen eine Maske.
  • Desinfizieren Sie sich regelmässig die Hände.