Energieziele mit erneuertem Konzept erreichen
Das St.Galler Energiekonzept 2021–2030 legt Ziele und Massnahmen fest, um den CO2-Ausstoss weiter zu senken, die Energieeffizienz sowie den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung zu erhöhen. Zudem soll der Zuwachs des Strombedarfs gebremst werden. Mit einem Nachtragskredit sollen energetische Modernisierungen von Gebäuden weiterhin gefördert werden können. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf beide Vorlagen einzutreten.
Mit dem St.Galler Energiekonzept 2021–2030 kommt die Regierung dem gesetzlichen Auftrag nach, ein kantonales Energiekonzept zu erstellen, welches das bisherige Energiekonzept 2008–2020 ablösen soll. Das Energiekonzept 2021–2030 sieht eine Halbierung der CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 vor. Um die dafür notwendige Intensivierung der energie- und klimapolitischen Aktivitäten zu erreichen, sind finanzielle Beiträge an die energetische Modernisierung von Gebäuden vorgesehen. Deshalb beantragt die Regierung dem Kantonsrat, den bereits bewilligten Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025 in Höhe von 25 Millionen Franken mit einem Nachtragskredit im Umfang von 17,2 Millionen Franken zu erhöhen.
Unter dem Präsidium von Michael Götte, Tübach, beriet die vorberatende Kommission die beiden Vorlagen. Die Kommission setzte sich vertieft mit dem neuen Energiekonzept auseinander, diskutierte die vorgesehenen Massnahmen eingehend und begrüsste die Intention, erneuerbaren Energien eine tragende Rolle in der Energieversorgung zu verleihen. Der Handlungsbedarf sei ausgewiesen, die Zielsetzungen müssen ambitioniert, klimagerecht und dennoch realistisch sein. Gerade die Frage der Stromversorgungssicherheit sorgte für Bedenken. Die Kommission schlägt deshalb einen Auftrag an die Regierung vor, den Kantonsrat im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Energiekonzept über den Stand der politischen Diskussion zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz sowie auch über die Stromversorgungssicherheit des Kantons St.Gallen zu informieren.
Ebenfalls diskutiert wurden die volkswirtschaftlichen Kosten des Energiekonzepts für Unternehmen sowie für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Die Kommission betonte, dass in Zukunft auch weitere Gesetzes- und Vollzugsrevisionen zu prüfen sind, um die Realisierung von Projekten zur Gewinnung erneuerbarer Energie zu vereinfachen und Innovationen zu fördern.
Der Kantonsrat berät in der kommenden Novembersession das Energiekonzept in einziger Lesung und den Nachtragskredit in erster Lesung sowie voraussichtlich in der Februarsession 2021 in zweiter Lesung. Der Bericht bzw. Botschaft und Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 40.20.05 / 33.20.05A zu finden.