Keine Feuerwehrstützpunkte für Rettungsgeräte
Am 1. Januar 2021 tritt im Kanton St.Gallen ein neues Gesetz über den Feuerschutz in Vollzug. Die Regierung hat hierzu einerseits eine neue Feuerschutzverordnung, anderseits eine Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen erlassen. In der Vernehmlassung stiessen die Verordnungsentwürfe in weiten Teilen auf grosse Akzeptanz. Widerstand erzeugte allerdings die Regelung von Feuerwehrstützpunkten für schwere Rettungsgeräte.
Zum neuen Gesetz über den Feuerschutz erlässt die Regierung die totalrevidierte Feuerschutzverordnung (FSV) sowie die neue Verordnung über Gebühren, Tarife und Entschädigungen zum Feuerschutz (VGTE). Damit werden sieben bisherige Ausführungserlasse aufgehoben. Weitgehend unbestritten blieben in der Vernehmlassung zu den Verordnungen sowohl die Regelung des Beitragswesens und die Tarifanpassungen im Kaminfegewesen sowie die Vorschläge der Regierung, den Verhältnismässigkeitsgrundsatz im Brandschutz umzusetzen, wie dies der Kantonsrat beim Erlass des neuen Gesetzes gefordert hatte.
Auf kantonale Regelung von Stützpunkten für Rettungsgeräte verzichtet
Im Feuerwehrwesen stiessen in der Vernehmlassung die Schaffung von Stützpunkten für Rettungsgeräte sowie das damit verbundene Stützpunktkonzept auf Widerstand. Das Gesetz über den Feuerschutz sieht derartige Stützpunkte als Möglichkeit vor, der Kanton würde die Kosten für die spezielle Ausrüstung – namentlich Autodrehleitern und Hubrettungsgeräte – tragen. Feuerwehren und politische Gemeinden sahen mit dem vorgeschlagenen Konzept allerdings die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren gefährdet und warfen diverse Grundsatzfragen auf. Wegen dieser Differenzen bezüglich Zweckmässigkeit der Regelung und deren Umsetzung verzichtet die Regierung einstweilen auf die kantonale Regelung von Stützpunkten für Rettungsgeräte und belässt es, wie bisher, bei der Regelung der kantonalen Chemiewehr-Stützpunkte. Damit werden auch weiterhin Beiträge an die Anschaffungskosten von Rettungsgeräten ausgerichtet; die Beitragshöhe richtet sich aber verstärkt an einer übergeordneten und überkommunalen Sichtweise aus.
Beitrag an Löschwasserversorgung und Tarif Schadenbekämpfung geklärt
In der Vernehmlassung kam das Anliegen auf, den Gemeindebeitrag an die Kosten der Löschwasserwasserversorgung zu senken. Zudem sprachen sich einige Gemeinden dafür aus, die Anhörungsfrist zu verlängern, bevor die Gebäudeversicherung den Beitragsentscheid zu Löschwasservorhaben fällt. Beiden Anliegen trug die Regierung in den Erläuterungen zur FSV Rechnung. Demnach soll der Gemeindebeitrag in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der Trinkwasserversorgung erfolgen und in der Regel zwischen 5 und 15 Prozent betragen. Die Anhörungsfrist wird auf mindestens 14 Tage erhöht.
Für die Schadenbekämpfung der Feuerwehr wurde in der Vernehmlassung teilweise eine Erhöhung der Tarife gefordert, teilweise für eine Senkung plädiert. Die nun festgelegte Tarifierung ist gestützt auf den interkantonalen Vergleich angemessen. Wo sinnvoll, wurde sie nochmals vereinfacht.
Die Regierung setzt die beiden neuen Verordnungen gleichzeitig mit dem neuen Feuerschutzgesetz (FSG) am 1. Januar 2021 in Vollzug.