Regierung verlangt bessere Kontaktdaten
Im Kanton St.Gallen sind die Fallzahlen in den vergangenen Wochen leicht angestiegen. Die betroffenen Personen sind vor allem zwischen 18 und 30 Jahre alt. Die Regierung hat deshalb basierend auf ihrem 3-Stufen-Plan weitere Massnahmen beschlossen: So müssen Clubs und Bars ab heute die Kontaktdaten ihrer Gäste konsequent kontrollieren. Gleichzeitig empfiehlt die Regierung den Mittelschulen und Berufsfachschulen, in den Verkehrsflächen der Schulen eine Maskenpflicht einzuführen.
Die Anzahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist im Kanton St.Gallen seit Anfang September leicht gestiegen. Anfangs August zählte das Kantonsarztamt zwei bis elf bestätigte Fälle pro Tag. Ende September waren es sieben bis 28 Fälle täglich. Die Positivitätsrate liegt zwischen zwei und drei Prozent. Diese Entwicklung liegt im Rahmen der Erwartungen. Auch die Anzahl am Coronavirus erkrankter Personen, die im Spital betreut werden muss, ist tief. Die Verfügbarkeit von Spitalkapazitäten für Covid19-Patientinnen und -Patienten ist sehr gut.
Vor allem Junge betroffen
Die steigenden Fallzahlen sind vor allem auf Ansteckungen bei Personen zwischen 18 und 30 Jahren zurückzuführen. Dies dürfte auch ein Grund sein, weshalb die Spitäler derzeit wenig Corona-Fälle betreuen. Die Regierung beobachtet aber mit Sorge, dass viele Jugendliche zunehmend sorglos mit der aktuellen Pandemiesituation umgehen. Insbesondere bei der Begrüssung oder beim Festen halten sich viele Jugendliche nicht mehr an die Abstandsvorgaben und die Hygieneempfehlungen. Die Regierung hat aufgrund dieser Erkenntnisse und basierend auf ihrem 3-Stufen-Plan vom 4. Juli 2020 deshalb zwei Entscheide gefällt.
Bars und Clubs müssen Kontaktdaten kontrollieren
Ab sofort müssen Clubs und Bars den vollständigen Namen, die Wohnadresse, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer ihrer Gäste erfassen und auf ihre Korrektheit überprüfen. Die Clubs und Bars müssen in ihrem Schutzkonzept aufzeigen, wie sie die Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Daten sicherstellen. Sie müssen die erhobenen Kontaktdaten jeweils nach Kalendertag in einer gegliederten und elektronisch geführten Liste (vorzugsweise in einer Excel-Tabelle) aufbewahren.
Um das Contact Tracing zu entlasten, müssen die Clubs und Bars bei einem positiven Fall im Club oder in der Bar innerhalb von 48 Stunden auf Anweisung des Kantonsarztamtes die betroffenen Gäste direkt über den Vorfall informieren. Die betroffenen Gäste müssen sich in Quarantäne begeben. Die Clubs und Bars müssen anschliessend dem Kantonsarztamt bestätigten, dass sie die betroffenen Gäste informiert haben.
Begrenzte Maskenpflicht an den kantonalen Schulen empfohlen
Die Regierung ist weiterhin davon überzeugt, dass die Bevölkerung mit den Hygienemassnahmen eine Ausbreitung des Coronavirus am besten verhindern kann. Eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen, wie sie in anderen Kantonen in der Schweiz eingeführt wurde, will sie dann erwägen, wenn sich die Situation nochmals deutlich verschärft.
Als Präventivmassnahme hat die Regierung aber entschieden, den Mittelschulen und Berufsfachschulen eine begrenzte Maskenpflicht zu empfehlen. Dies für die Zeit nach den Herbstferien und damit auf Beginn der Grippe- und Erkältungssaison hin. Die begrenzte Maskenpflicht ist auf den Verkehrsflächen gültig, dazu zählen vor allem Eingangsbereiche, Korridore, Toiletten und Mensen.
Die begrenzte Maskenpflicht kann durch die Schulen selber angeordnet werden, womit auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen werden kann. In den Schulzimmern ist das Tragen von Masken hingegen nicht erforderlich, solange feste Plätze eingenommen werden beziehungsweise der Schutzabstand eingehalten wird.
Grippesymptome und Coronavirus
Für die nächsten Tage werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Hinweise erwartet, die den Umgang mit Krankheitssymptomen von Schulkindern erleichtern. Der Kanton St.Gallen verzichtet aus diesem Grund auf eigene Vorgaben diesbezüglich und wird die neuen Hinweise allen Schulen und Lehrpersonen zukommen lassen. Ebenso werden den Schulen Empfehlungen zur Schulorganisation zur Verfügung gestellt, wie mit Ausfällen von Lehrpersonen umgegangen werden kann.
Das Bildungsdepartement empfiehlt den Gemeinden hingegen jetzt schon und in Absprache mit dem Amt für Gesundheitsvorsorge, den Volksschullehrpersonen gratis die Impfung gegen die Grippe anzubieten. Die Regierung stellt dem Staatspersonal einschliesslich den Lehrpersonen der Mittelschulen und Berufsfachschulen die Grippeimpfung ebenfalls gratis zur Verfügung. Mit der Grippeimpfung kann jede Person ihr Risiko, an einer saisonalen Wintergrippe zu erkranken, reduzieren.
Missachtung der Schulpflicht kann gebüsst werden
Im Hinblick auf die bevorstehenden Herbstferien gilt zudem weiterhin: Wer in ein Risikogebiet reist, muss anschliessend an die Ferien zehn Tage in Quarantäne. Diese Quarantänepflicht gilt auch für Schülerinnen und Schüler. Wenn Schülerinnen und Schüler wegen der Quarantäne den Unterricht nicht besuchen können und die Eltern dies bei der Abreise voraussehen konnten, kann der Schulträger eine Busse aussprechen.
Für die Rückkehr aus den Sommerferien hatte der Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) den Schulträgern noch Zurückhaltung bei der Aussprache von Bussen empfohlen. Sie machten damals aber auch den Hinweis, dass nach den Herbstferien, wenn die Verhaltensregeln breit bekannt sind, Bussen angezeigt sein können.