Mitteilung Kanton

«Ja, aber…» zur Revision Sanktionenvollzug

Die Regierung hat zu den geplanten Änderungen der Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes Stellung genommen. Zu den wesentlichen Punkten der Vorlage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes gehören Einschränkungen der Urlaubsregelung im geschlossenen Vollzug sowie Änderungen der Abläufe bei Verwahrungen. Grundsätzlich erklärt sich die Regierung mit der Vorlage einverstanden, äussert sich aber kritisch zu einzelnen Punkten.

Mit einem «Massnahmenpaket Sanktionenvollzug» sollen die Vorschriften im Schweizerischen Strafgesetzbuch und im Jugendstrafgesetz zum Straf- und Massnahmenvollzug präzisiert und teilweise verschärft werden. Vorgesehen ist etwa ein Verbot von unbegleiteten Urlauben für gefährliche Straftäter im geschlossenen Vollzug und ein Ausbau der Kontroll- und Begleitmassnahmen nach Strafende. Ausserdem ist vorgesehen, verschiedene Abläufe zu vereinfachen. Die Zuständigkeiten bei Aufhebung, Änderung oder Verlängerung von strafrechtlichen Massnahmen sollen geändert und der administrative Aufwand bei der Überprüfung von Verwahrungen verringert werden. Konkret sieht die Vorlage vor, die Zuständigkeit für die Aufhebung von Massnahmen weg von der Vollzugsbehörde an das Gericht zu übertragen.

Verbesserter Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenvollzug

Eine Änderung des Jugendstrafgesetzes soll es ermöglichen, im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion eine Massnahme des Erwachsenenstrafrechts anzuordnen, sofern die Person das 18. Altersjahr vollendet hat. Diese Regelung soll nur bei Personen zur Anwendung kommen, die als Jugendliche sehr schwere Straftaten begangen haben und bei denen die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie wiederum eine solche Straftat begehen werden.

Nachbesserungen erforderlich

Die Regierung erachtet eine Revision des Straf- und Massnahmenvollzugs als dringend und erforderlich, um die verfahrensrechtlichen Abläufe zu vereinfachen und wichtige Sicherheitslücken zu schliessen. Sie weist in ihrer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass noch verschiedene Anpassungen im Gesetzestext sowie eine grundsätzliche Überarbeitung der Kontroll- und Begleitmassnahmen nach Strafende nötig sind. Zudem befürchtet die Regierung, dass die Revision des Sanktionenvollzugs, insbesondere aufgrund der Verlagerung des Nachverfahrens an die Gerichte und der ausgebauten Gutachtenserfordernisse, zu erheblichen Mehrkosten des Kantons führen könnte.

Die Regierung regt daher verschiedene Nachbesserungen der Vorlage an. So soll das Verfahren noch klarer strukturiert und insgesamt vereinfacht werden. Zudem sind griffigere Instrumente nötig, um Weisungen nach Entlassung aus dem Vollzug durchzusetzen. Zum Schutz der Jugendlichen schlägt die Regierung ausserdem vor, eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen der neuen Vorschriften auf das Verhalten und die Bewährung von Jugendlichen im jugendstrafrechtlichen Sanktionenvollzug durchzuführen.