Maisanbau im 2021 erneut eingeschränkt
Im Rahmen der Überwachung von Schaderregern ist in diesem Jahr an fünf Fallenstandorten im Rheintal erneut der Maiswurzelbohrer aufgefunden worden. Dieser aus Nordamerika stammende Schädling mit grossem Schadenpotential wurde in St.Gallen bereits 2019 entdeckt. Das Landwirtschaftsamt erlässt deswegen eine Allgemeinverfügung.
Der Schädling Maiswurzelbohrer stammt aus Nordamerika und verursacht dort bedeutende Schäden. Der Käfer legt im Herbst seine Eier in bestehenden oder bereits abgeernteten Maisfelder ab. Die Larven schlüpfen im nächsten Frühjahr/Frühsommer und machen ihren Reifungsfrass, indem sie die Wurzeln der Maispflanze fressen. Da die Larve auf Mais angewiesen ist, lässt sich mit einer Fruchtfolge eine geeignete Bekämpfungsstrategie gegen den Käfer führen. Im letzten Jahr wurde der Schädling erstmals gefunden, in diesem Jahr ist er nun im ganzen Rheintal präsent.
Gemäss Richtlinie des Bundes zur Verhinderung der Ausbreitung ist in einem Radius von 10 Kilometern um den Fallenstandort zwingend eine Fruchtfolge einzuhalten. Das Landwirtschaftsamt hat deshalb am 21. September 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen. Auf dem ganzen Gebiet der politischen Gemeinden Pfäfers, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Sargans, Wartau, Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald, Rüthi, Oberriet, Eichberg, Altstätten, Marbach, Rebstein, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Berneck, Au und St.Margrethen sowie auf einem Teil der Gemeindegebiete der politischen Gemeinden Mels und Rheineck ist es auf Flächen, auf denen im Jahr 2020 Mais angebaut wurde, verboten, im Jahr 2021 erneut Mais anzupflanzen.
Die Verfügung sowie die Detailpläne der Gemeinden Mels und Rheineck können unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.