Wenige Quarantäne-Fälle an St.Galler Schulen
Nach den Sommerferien wurden in den Schulen des Kantons St.Gallen erfreulich wenige Quarantäne-Fälle vermerkt. Nur knapp 0,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mussten in Quarantäne, verschwindend gering ist die Anzahl der Lehrpersonen in Quarantäne.
Vor einer Woche, am 10. August 2020, haben die Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen den Schulbetrieb nach den Sommerferien wiederaufgenommen. Vor und während der fünf Wochen Sommerferien wurde den Lehrpersonen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern kommuniziert, dass in Bezug auf das Coronavirus Quarantäne-Regeln des Bundes gelten. So insbesondere auch nach der Rückkehr aus einem Land mit erhöhtem Infektionsrisiko oder wenn ein Familienmitglied am Coronavirus erkrankt ist. Hatte sich eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Coronavirus angesteckt, wurden die im gleichen Haushalt lebenden Personen (Erwachsene und Kinder) unter Quarantäne gestellt. Die anderen Schülerinnen und Schüler derselben Klasse und die Lehr- und Betreuungsperson wurden nicht unter Quarantäne gestellt.
Nach der ersten Schulwoche hat das Bildungsdepartement die Daten der Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen erhoben und ausgewertet. Von 69 ausgewerteten Daten von Volksschulträgern und somit 46'508 Schülerinnen und Schülern befinden oder befanden sich 70 in Quarantäne. Von 6'070 Lehrpersonen befinden oder befanden sich zwei in Quarantäne. Erfreulicherweise liegen diese Zahlen in einem überschaubaren Rahmen. Es wird davon ausgegangen, dass die Vorschriften und Empfehlungen der Behörden grundsätzlich gut befolgt wurden.
Auch die Quarantäne-Zahlen an den Mittel- und Berufsfachschulen sind tief. Bei rund 4'400 Schülerinnen und Schülern an Mittelschulen befinden oder befanden sich 16 in Quarantäne. Bei rund 20'000 Schülerinnen und Schülern an kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren befinden oder befanden sich 17 in Quarantäne. Lehrpersonen dieser beiden Schulstufen mussten nicht in Quarantäne.
Bussen kein Thema
In der Volksschule gilt Schulpflicht. Missachten Eltern die Schulpflicht ihrer Kinder, können sie von der Gemeinde gebüsst werden. Der Kanton hat aktuell keine Hinweise, dass wegen verschuldeter Quarantänefälle Bussen verhängt worden wären.
Die Regeln zur Eindämmung der Verbreitung des Virus gelten weiterhin. Sie erfassen auch den zurzeit unwahrscheinlichen Fall, dass sich zwei oder mehr Schülerinnen und Schüler in einem Abstand von weniger als zehn Tagen in derselben Klasse infizieren. In diesem Fall könnte der Kanton die gesamte Klasse inklusive der Lehrpersonen unter Quarantäne stellen und der Unterricht würde nach Möglichkeit im Fernunterricht weitergeführt.
Damit auch in den nächsten Wochen der Unterricht stattfinden kann, gilt es, die Hygiene- und Abstandsempfehlungen weiterhin einzuhalten: regelmässig Hände zu waschen, den Abstand einzuhalten und wo dies nicht möglich ist, eine Schutzmaske zu tragen (bei letzterem ausgenommen die Kinder der Volksschule).