Vorsorgliche Abberufung als Amtsarzt
Das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen hat ein Verfahren gegen Amtsarzt Rainer Schregel eröffnet und ihn vorsorglich aus dem Amt als Amtsarzt abberufen. Dies bedeutet, dass er während des laufenden Verfahrens nicht mehr amtsärztlich tätig sein darf.
Am 12. August 2020 berichteten Medien über inhaltlich fragwürdige und politisch heikle Äusserungen von Rainer Schregel in den sozialen Medien. Seine Äusserungen richteten sich gegen die behördlichen Corona-Massnahmen. Als Reaktion auf die Berichterstattung griff der Amtsarzt die Journalistin in den sozialen Medien massiv an.
Amtsärztinnen und Amtsärzte haben im Kanton St.Gallen eine besondere Visibilität, denn sie sind Amtspersonen, welche den Staat vertreten. Aus diesem Grund wird von den Amtsärztinnen und Amtsärzten auch eine Sensibilität in Bezug auf ihre Doppelrolle (Amtsperson vs. Privatperson) und ihre Äusserungen in der Öffentlichkeit erwartet. Das Verhalten in den sozialen Medien ist aus Sicht des Gesundheitsdepartementes mit dem Amt als Amtsarzt nicht vereinbar.