Mitteilung Kanton

Entwicklung der Corona-Fallzahlen stabil

An keinem Tag im Juli haben sich im Kanton St.Gallen mehr als elf Personen pro Tag mit dem Coronavirus angesteckt. Damit liegen die Zahlen unter der von der Regierung vorgegebenen Marke, die weitere Präventionsmassnahmen wie zum Beispiel eine Maskentragepflicht nach sich ziehen würde. Trotzdem zeigt sich, dass die Bevölkerung nachlässiger geworden ist im Umgang mit den Hygiene- und Abstandsempfehlungen. So stecken sich die meisten Personen im privaten Umfeld an, gefolgt von Ferien im Ausland und dort nicht nur in Risikoländern.

Die Fallzahlen im Kanton St.Gallen sind derzeit im Vergleich zum Mai und Juni zwar wieder leicht steigend, die Entwicklung ist nach Einschätzung des Kantonsarztamtes aber stabil. Seit Anfang Juli gibt es täglich zwischen zwei und elf bestätigte Fälle verteilt auf das ganze Kantonsgebiet. Die Zahl der Hospitalisationen liegt im Kanton St.Gallen sehr tief. Auch müssen nur wenige Erkrankte auf der Intensivstation behandelt werden (null bis zwei Personen pro Tag). Die Spitäler verfügen deshalb auch über genügend Kapazitäten. In den letzten vier Wochen sind zwei Personen am Coronavirus verstorben.

Der Kanton St.Gallen liegt mit diesen Daten im Schweizer Durchschnitt. Zum Ende der Schulferien werden jedoch mehr Einwohnerinnen und Einwohner aus den Ferien zurückkehren. Deshalb könnten auch die Fallzahlen bis Ende August weiter ansteigen. Wer in einem Land mit erhöhtem Infektionsrisiko in den Ferien war, muss deshalb nach seiner Einreise umgehend zehn Tage in Quarantäne und sich auf der Webseite des Kantons (http://www.sg.ch/coronavirus) registrieren. Weitere Informationen erhält man auch bei der Infoline des Kantons unter der Telefonnummer 058 229 22 33.

Vorerst keine Maskenpflicht in Läden

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Kantonen empfohlen, eine Maskenpflicht in Läden einzuführen. Der Kanton St.Gallen teilt die Auffassung, dass diese Präventionsmassnahme dort sinnvoll ist, wo es zu einer Häufung von Ansteckungen kommt. Da die Fallzahlen im Kanton St.Gallen derzeit auf niedrigem Niveau steigen, ist aus medizinischer Sicht eine Maskenpflicht noch nicht nötig. Der Kanton St.Gallen weist hingegen erneut darauf hin, dass man in Räumen, in denen man die Abstandsempfehlung von 1,5 Metern nicht einhalten kann, eine Maske tragen soll.

Falls die Fallzahlen deutlich ansteigen, könnte die Regierung jedoch weitere Einschränkungen wie die vom BAG empfohlene allgemeine oder regionale Maskentragepflicht beschliessen. Eine Maskentragepflicht ist denn auch im 3-Stufen-Plan der Regierung als mögliche Massnahme aufgeführt. Weitere Massnahmen wären unter anderem eine zusätzliche Beschränkung der maximalen Besucherzahl bei Veranstaltungen und Einschränkungen bei Besuchen in Pflege- und Altersheimen.

Den 3-Stufen-Plan hat die Regierung am 4. Juli 2020 kommuniziert. Es bleibt das Ziel der Regierung, mit der Unterstützung der Bevölkerung keine weiteren einschränkenden Massnahmen ergreifen zu müssen.

Schulen ohne Maskenobligatorium

Auch in den St.Galler Schulen (Volksschule, Berufs- und Weiterbildungszentren, Mittelschulen und Hochschulen) führt der Kanton zum Schulbeginn nächste Woche keine Maskenpflicht ein. Dieser Entscheid fusst auf der gemeinsamen Analyse des Gesundheitsdepartementes und des Bildungsdepartementes vom letzten Donnerstag. Wo Abstände nicht eingehalten werden können, zum Beispiel im naturwissenschaftlichen Unterricht in den Mittelschulen, empfiehlt der Kanton jedoch, dass man sich mit einer Maske schützt. Die gleiche Empfehlung gilt für Lehrpersonen, wenn sie den nötigen Abstand beim Unterrichten nicht einhalten können.

Würde sich eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Coronavirus anstecken, stellt der Kanton die im gleichen Haushalt lebenden Personen (Erwachsene und Kinder) unter Quarantäne. Die anderen Schülerinnen und Schüler derselben Klasse und die Lehr- und Betreuungsperson werden nicht unter Quarantäne gestellt. Die Schulen müssen keine weiteren Massnahmen umsetzen.

Infizieren sich zwei oder mehr Schülerinnen und Schüler in einem Abstand von weniger als zehn Tagen in derselben Klasse, stellt der Kanton die gesamte Klasse inklusive den Lehrpersonen unter Quarantäne. In diesem Falle würde der Unterricht nach Möglichkeit im Fernunterricht weitergeführt. Ausgenommen davon wären nur die Lehr- und Betreuungspersonen, die nachweisen können, dass sie keinen engen Kontakt unter 1,5 Metern und über 15 Minuten hatten oder eine Hygienemaske trugen.

Contact Tracing zeigt Ansteckungsmuster

Das Team des Contact Tracing hat im Juli 221 positiv getestete Personen, die in Isolation, und 871 Personen, die in Quarantäne mussten, telefonisch betreut. Derzeit stehen zwanzig Contact Tracerinnen und Contact Tracer (13 Vollzeitstellen-Äquivalent) im Einsatz. Sie arbeiten auf Abruf und im Team an sieben Tagen die Woche. Der Kantonale Führungsstab hat bereits weitere Einsatzpersonen rekrutiert und ausgebildet, falls die Fallzahlen deutlich steigen würden.

Die Daten aus dem Contact Tracing zeigen, dass sich über ein Drittel der erkrankten Personen bei Familienmitgliedern und Verwandten ansteckt. Offenbar halten die Personen im privaten Umfeld die Abstands- und Hygieneempfehlungen weniger konsequent ein. Ein weiteres Drittel der Personen infiziert sich in den Ferien. 20 Prozent davon haben sich in einem Land mit erhöhtem Infektionsrisiko angesteckt, 7 Prozent in anderen Ländern und weitere 7 Prozent während den Ferien in der Schweiz. Bei einem Viertel ist unklar, wo sich die betroffenen Personen angesteckt haben.

Die Daten zeigen, dass sich Personen in allen Lebensbereichen mit dem Coronavirus anstecken. Umso wichtiger ist es deshalb, weiterhin überall die Hygiene- und Abstandsempfehlungen einzuhalten: regelmässig Hände waschen, Abstand einhalten und wo dies nicht möglich ist, Maske tragen.

Aktuell 482 Personen nach Ferien in Quarantäne

Seit dem 6. Juli 2020 müssen sich Personen, die in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko reisen, nach ihrer Rückkehr registrieren und sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Bis jetzt haben sich im Kanton St.Gallen 1’807 Rückreisende gemeldet. Die Zahl steigt exponentiell an, was zeigt, dass die Registrationspflicht zunehmend eingehalten wird. Die Einhaltung der Quarantänepflicht fusst auf der Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner. Der Kanton hat deshalb die Informationsintensität erhöht: Auf Social Media erhalten die unterschiedlichen Zielgruppen Hinweise zur Registrationspflicht auf Deutsch und weiteren Sprachen. Zudem wird in den nächsten Tagen auf Plakaten in den Gemeinden nochmals auf die Quarantänepflicht hingewiesen.           

Der Kanton erhält vom Bund auch regelmässig Hinweise auf Personen, die sich registrieren sollten. Das Team des Contact Tracing kontaktiert diese Personen nach Stichproben. Haben sie sich nicht registriert und sind nicht in Quarantäne, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsdepartement. Dieses kann per Verfügung eine Busse aussprechen. Bis jetzt sprach der Kanton noch keine Bussen aus. Wo es Konflikte gab, konnten diese im Gespräch gelöst werden.

Zudem hat der Verband St.Galler Volksschulträger in Absprache mit dem Bildungsdepartement den Schulträgern empfohlen, die Eltern in dieser Woche nochmals über die Quarantänepflicht zu informieren. Die höchste Priorität geniesst die Einhaltung der Quarantänevorgaben. Deshalb empfiehlt der Schulträgerverband den Schulträgern, die Eltern in einem ersten Schritt nicht wegen Hinderung am Schulbesuch zu büssen, sondern zu verwarnen, wenn ihr Kind wegen der Quarantäne dem Unterricht fernbleibt. Verreisen die Eltern auch im Herbst und verpasst ihr Kind danach wegen der Quarantänepflicht die Schule erneut, soll eine Busse ausgesprochen werden.

Kontrollen durch Gemeinden und Kanton

Jeder Betrieb ist verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen und dieses umzusetzen. Damit sollen die Kundinnen und Kunden sowie die Arbeitnehmenden vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden kontrollieren gemeinsam, ob die Schutzkonzepte eingehalten werden. Seit dem 14. Juli 2020 muss der Kanton die Kontrolldaten wöchentlich an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) liefern. Seit diesem Datum haben Kanton und Gemeinden zusammen knapp 200 Kontrollen durchgeführt und dabei rund 30 Mängel festgestellt. Baustellen und Industriebetriebe werden separat durch die SUVA kontrolliert.

Die meisten Verstösse fanden in Coiffeur- und Barbiergeschäften statt. Handlungsbedarf besteht teilweise auch im Detailhandel, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht immer eingehalten wird. Hier stehen aber auch die Kundinnen und Kunden in der Verantwortung. Auch in der Gastronomie und bei Veranstaltungen gab es Mängel. Beispielsweise haben Betriebe die Abstandsvorgaben nicht eingehalten oder die Kontaktdaten nicht korrekt aufgenommen.

Grundsätzlich können der Kanton und die Gemeinden aber festhalten, dass die grosse Mehrheit der Betriebe ihre Verantwortung wahrnimmt und die Schutzkonzepte gewissenhaft umsetzt.

Koordinierte Bekämpfung durch Kantonalen Führungsstab

Im Kantonalen Führungsstab befassen sich Fachpersonen aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Bildung, Politik und Kommunikation fortlaufend mit der aktuellen Lage. Er steht in direktem Kontakt mit den nationalen Gremien. Im Kantonalen Führungsstab sind auch die Gemeinden vertreten. So ist garantiert, dass Präventionsmassnahmen innerhalb das Kantons abgestimmt sind und wenn immer möglich national und in der Ostschweiz koordiniert ausgeführt werden.