Mitteilung Kanton

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Seit bald 40 Jahren ist die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann in der Verfassung verankert. Dennoch gibt es gemäss Analysen im Durchschnitt immer noch einen unerklärbaren Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes, die heute in Kraft tritt, soll Abhilfe schaffen und verpflichtet grössere Firmen zu entsprechenden Analysen. Ein neu strukturiertes kantonales Beratungsangebot steht Firmen und Privatpersonen für Fragen zur Verfügung.

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2017 eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet, mit der die Durchsetzung der Lohngleichheit, die seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist, verbessert werden soll. Die Revision ist per heute, 1. Juli 2020, in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse anhand einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuführen – zum Beispiel mit dem vom Bund kostenlosen zur Verfügung gestellten Standard-Analyse-Tool «Logib» – und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Als unabhängige Stellen gelten sowohl Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz als auch Organisationen, die nach ihren Statuten die Gleichstellung von Frau und Mann fördern oder die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren, und Arbeitnehmervertretungen gemäss dem Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 1993. Die erste Analyse muss bis spätestens 30. Juni 2021 durchgeführt werden, bis zum 30. Juni 2022 soll die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle erfolgen.

Obwohl die Analyseergebnisse keiner Behörde übermittelt werden müssen – es sei denn, ein anderes Gesetz sieht dies vor (z.B. das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen im Zusammenhang mit den Kontrollen der Einhaltung der Lohngleichheit), sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmenden über das Ergebnis der Analyse zu informieren. Öffentlich-rechtliche Arbeitgebende sind zusätzlich verpflichtet, die einzelnen Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung zu veröffentlichen.

Kantonales Beratungsangebot rund um das Gleichstellungsgesetz

Das kantonale Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) steht sowohl Unternehmen wie auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Das KIG bietet seit 1. Januar 2020 Erstberatungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz an. Zuvor wurden diese Beratungen von einer externen Stelle angeboten. Mit der Integration dieser Dienstleistung ins KIG will das Departement des Innern künftig vermehrt einen direkten Austausch mit Betroffenen pflegen und so auf Problembereiche, unter anderem Lohnungleichheit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Diskriminierung bei Beförderungen, aufmerksam werden.

Breites Beratungsangebot

Die Fachspezialistinnen des KIG beraten vertraulich und kostenlos, geben eine Einschätzung der Situation ab, erarbeiten mit der ratsuchenden Person Lösungen und vermitteln Informationen zu möglichen Vorgehensweisen. Sie sensibilisieren für die eigenen Rechte im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes und vermitteln bei Bedarf an die passende Beratungs- oder Fachstelle. Beratungen erfolgen auch zu allen weiteren gleichstellungsrelevanten Fragen, wie zum Beispiel zu Möglichkeiten, die Gleichstellung im eigenen Unternehmen oder mit Blick auf die breite Öffentlichkeit mit Massnahmen oder Projekten zu fördern. Des Weiteren geben die Fachspezialistinnen unter anderem Tipps zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter in der Kommunikation eines Unternehmens und informieren über Projekte, die eine geschlechtsunabhängige Berufswahl fördern. Die Kontaktangaben zum Beratungsangebot sowie weitere Informationen finden sich unter www.gleichstellung.sg.ch → Beratung.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Revision des Gleichstellungsgesetzes sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/lohngleichheit/faq.html