Stadt und Region Wil vom Verkehr entlasten
Nach einem intensiven Variantenstudium haben der Kanton St.Gallen und die Stadt Wil die Linienführung für die Netzergänzung Nord festgelegt. Mit der neuen Strasse wird die Lebensqualität in vielen Quartieren in Wil gesteigert und im Zentrum entsteht neuer Gestaltungsraum. Zudem erhalten die Nachbargemeinden von Wil mit der neuen Strasse einen direkteren Zugang zur Autobahn. Zusammen mit anderen Infrastrukturvorhaben schafft die Netzergänzung Nord die wichtigen Voraussetzungen für die Standortentwicklung WILWEST.
Der Verkehr in der Region Wil wird in den kommenden Jahren als Folge der steigenden Wohnbevölkerung zunehmen. Damit gelangt das heutige Strassennetz an seine Kapazitätsgrenzen und in den Stosszeiten kommt es vermehrt zu Staus. Die Netzergänzung Nord schafft künftig eine wichtige Verkehrsverbindung am Stadtrand von Wil zwischen Bronschhofen, der ebenfalls geplanten Dreibrunnenallee und dem neuen Autobahnanschluss Wil West. In einem nächsten Schritt erarbeitet der Kanton St.Gallen das konkrete Bauprojekt für die Netzergänzung Nord, das er im Jahr 2022 der Stadt Wil vorlegen will. 2023 soll der Kantonsrat über das Bauvorhaben beraten. Mit einem Baustart ist voraussichtlich in 2027/2028 zu rechnen.
Ein wichtiges Rad im Uhrwerk
Die Netzergänzung Nord ist Teil der Standortentwicklung WILWEST. Das Vorhaben der Kantone Thurgau und St.Gallen sowie den 22 Gemeinden der Regio Wil möchte in Münchwilen und Sirnach/Gloten auf einer Fläche von rund 20 Hektaren bis zu 3000 neue Arbeitsplätze schaffen und die Verkehrssituation in der Region verbessern. Die vorliegende Variante für die Netzergänzung Nord ist das Ergebnis eines intensiven Variantenstudiums, bei dem 17 Linienführungen geprüft wurden. Zusammen konnte eine Lösung gefunden werden, mit welcher der Kanton St.Gallen, die Region und die Stadt Wil am meisten gewinnen.
Aufgabe der Netzergänzung Nord ist es, künftig den Verkehr vorbei an Bronschhofen direkt auf die Autobahn zu führen und damit das Stadtzentrum sowie viele Quartiere in Wil deutlich vom Verkehr zu entlasten. Von der Entlastung profitieren auch die Thurgauer Gemeinden Münchwilen, Wilen und Rickenbach. Das Stadtzentrum von Wil gewinnt an Attraktivität und Lebensqualität. Strassenräume können neugestaltet und die Sicherheit kann erhöht werden. Zudem entsteht mehr Raum für den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr. Darüber hinaus erhält die ganze Region einen einfacheren und direkteren Anschluss an die Autobahn.
Überdeckung geplant
Die gemeinsame Lösung sieht eine 2 Kilometer lange Umfahrungsstrasse vor. Davon werden 1,5 Kilometer als neue Strasse am Rand der Siedlung zwischen der Zürcher- und der AMP-Strasse erstellt. Auf einer Länge von 0,5 Kilometer wird die bestehende AMP-Strasse bis zum Knoten Hauptstrasse und von dort in Richtung Norden geführt. Für den Fuss- und Veloverkehr sind Übergänge geplant. Um das Landschaftsbild zu schützen, wird die Strasse auf Höhe des Friedhofs Ebnet bis auf Höhe Weiherhofstrasse in Bronschhofen auf einer Länge von 300 Metern überdeckt. Um die Ökologie im Bereich der Strasse aufzuwerten, wird unter anderem der heute eingedolte Dreibrunnenbach freigelegt.
Bund, Kanton und Stadt beteiligen sich
Die Kosten für die Netzergänzung Nord mit Überdeckung belaufen sich auf rund 49 Millionen Franken. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Kostengenauigkeit plus/minus 30 Prozent. Den grössten Teil der Kosten trägt der Kanton St.Gallen, wobei mit Bundesbeiträgen von 35 Prozent gerechnet wird. Die Stadt Wil wird sich voraussichtlich an den Kosten für die Überdeckung beteiligen. Der genaue Kostenteiler zwischen Bund, Kanton und Stadt wird im weiteren Projektverlauf erarbeitet.
Parlamente entscheiden
Das Baudepartement wird dem Kantonsrat zur Netzergänzung Nord eine Botschaft vorlegen. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. Zum einen entscheiden in Wil der Stadtrat und das Parlament sowie allenfalls die Stimmbevölkerung über allfällige Beiträge der Stadt. Zum anderen äussern sich Stadtrat und Parlament im Rahmen der Anhörung gemäss Artikel 35 des Strassengesetzes zum Bauvorhaben. Dieser Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum. Im Rahmen der Projektauflage bestehen zudem die üblichen Einsprachemöglichkeiten.